Flugverbote

Feiertagsregelung

An nachfolgend aufgeführten hohen/kirchlichen Feiertagen gilt ein generelles Modellflugverbot auf unserem Flugplatz.

  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Auffahrt
  • Pfingstsonntag
  • Fronleichnam
  • Eidg. Buss- und Bettag
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Weihnachten


Der Flugbetrieb mit Verbrennermotoren ist untersagt!

Platzwart

Anton Thalmann
Im Bienz 41
6170 Schüpfheim

  +41 41 484 37 07